Kontakt:
Janina Dargel
Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung
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37073 Göttingen
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Der Senat beschließt die Grundordnung sowie die Ordnungen der Universität, soweit nicht die Fakultäten zuständig sind. Er beschließt die Entwicklungsplanung sowie den Gleichstellungsplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung.
Die Ernennung oder Bestellung der Mitglieder des Präsidiums erfolgt auf Vorschlag des Senats. Dieser kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder einzelne Mitglieder des Präsidiums abwählen und damit deren Entlassung vorschlagen. Das Präsidium ist in allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig.
Der Senat entsendet eine eigene Vertreterin oder einen eigenen Vertreter in den Stiftungsausschuss Universität der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts. Die Bestellung und Entlassung der fünf nicht der Hochschule angehörenden Mitglieder des Stiftungsausschusses Universität bedürfen des Einvernehmens des Senats.
Den Vorsitz des Senats führt der Präsident. Die Mitglieder des Präsidiums und die Dekane der Fakultäten sowie die Universitätsgleichstellungsbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsmedizin Göttingen nehmen an den Senatssitzungen mit beratender Stimme teil.
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretende Senatsmitglieder
(jeweils der Erstgenannte der Liste)